AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

1.1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für Konzerte, Theater- und Musikveranstaltungen etc. deren Veranstalter ist.

Die nachfolgenden AGB regeln die Beziehungen zwischen (nachfolgend Veranstalter genannt) und den Kartenkäufern (nachfolgend Kunde genannt).

1.2
Beim Erwerb der Karten gelten neben diesen AGB auch die AGB der Vertriebspartner, ferner auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände die AGB einschließlich der Hausordnung des jeweiligen Inhabers, soweit diese den vorliegenden AGB nicht widersprechen.
Die jeweils eigenen AGB der Vertriebspartner und die AGB der Inhaber der Veranstaltungsstätten nebst Hausordnung sind im Bedarfsfall direkt bei diesen zu erfragen.

1.3

Anderslautende AGB, insbesondere die AGB des Kunden, werden nicht Bestandteil, auch wenn der Veranstalter deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4

Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb eines Veranstaltungstickets, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese als bindend akzeptiert.


2. Vertragsschluss

2.1

Veranstaltungstickets können nur von dem Veranstalter oder über dessen Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen und über Tickethotlines erworben werden.

2.2

Ticketbestellung über Vertriebspartner

Beim Kauf von Veranstaltungstickets über einen Vertriebspartner des Veranstalters wird hinsichtlich der Modalitäten des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung auf die AGB des jeweiligen Vertriebs-partners hingewiesen.

2.3

Ticketbestellungen über den Veranstalter

a)Ticketreservierungen können bei dem Veranstalter telefonisch oder per Email, Fax oder Post erfolgen.

Ticketreservierungen des Kunden gelten als vorläufige Reservierungen, sie werden erst mit Bezahlung verbindlich.

b) Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung durch den Veranstalter wird eine Frist zur Bezahlung mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den Kunden verfällt die Reservierungszusage des Veranstalters; der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, nach Ablauf der Frist anderweitig über die Karten zu verfügen.

3. Preise, Zahlungsmodalitäten und Versand

3.1

Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen.

Die von dem Veranstalter berechneten Preise sind Bruttopreise. In den Bruttopreisen sind die Vorverkaufs- und Vertriebsgebühren, die Systemgebühr und die durch den Veranstalter erhobene Versandkostenpauschale jeweils einschließlich der MwSt. enthalten.

Diese Gebühren werden bei der Zusage der vorläufigen Reservierung im Einzelnen mitgeteilt;

darüber hinaus entstehen keine weiteren, nicht ausgewiesenen Kosten.

3.2 Ermäßigungen

a) Ermäßigungen für Personen mit Behindertenausweis sind nicht möglich. Die Begleitperson erhält freien Eintritt für die Veranstaltung, wenn die Person einen Schwerbehindertenausweis besitzt und dieser die Notwendigkeit ständiger Begleitung ausweist (Markenzeichen B) und ein entsprechender Nachweis durch Zuleitung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises im Zusammenhang mit der Ticketbestellung per Telefon oder Email erfolgt. . Die Vergabe von Freikarten erfolgt ausschließlich über den Veranstalter.

b) Sonstige Rabatte werden je nach Absprache mit den Tourneeagenturen oder sonstigen Vertragspartnern festgelegt und entsprechend den Vorgaben veröffentlicht.

3.3

Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Zugang der

Reservierungszusage durch den Veranstalter sofort zur Zahlung fällig und im Wege der Vorauszahlung innerhalb der seitens des Veranstalters angegebenen Fristen zu bezahlen.

Bei Abholung der Tickets bei dem Veranstalter ist auch eine Barzahlung möglich, wenn die Abholung wiederum innerhalb der von dem Veranstalter im Rahmen der Reservierungszusage benannten Frist erfolgt.

3.4

Zieht der Kunde unberechtigt einen Überweisungsauftrag zurück, so ist er zur Erstattung der hieraus entstehenden Kosten, insbesondere der Kosten für Rücklastschriften, Versand und/oder Mahnkosten, verpflichtet.

3.5

Die Versendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Versand erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Zahlungseingang.

Erfolgt der Geldeingang weniger als 8 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets nicht mehr an den Kunden versandt, sondern zur persönlichen Abholung am Veranstaltungsort hinterlegt. Der Kunde wird in diesem Fall über den Ort und das Datum der möglichen Abholung informiert.

4. Falschlieferung

Zugesandte und ausgehändigte Karten sind unverzüglich nach deren Erhalt auf ihre Richtigkeit in Bezug auf die Bestellung zu prüfen; etwaige Beanstandungen sind sofort, spätestens 8 Tage nach Zugang der Tickets beim Kunden gegenüber dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen.

Der Schriftform ist genüge getan, wenn der Kunde die Mitteilung über die Beanstandung per Brief, Fax oder E-Mail an die Nemeton Event GmbH sendet.

Bei Falschlieferungen insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets, falscher Platzkategorie, falscher Veranstaltung etc. erhält der Kunde eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets.


5. Widerrufs- und Rückgaberecht

Da Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag vor, § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
Ein Widerrufs- und Rückgaberecht ist für die Bestellung solcher Dienstleistungen ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist somit unmittelbar nach der Bestätigung durch die Nemeton Event GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.


6. Weiterveräußerung von Tickets

6.1

Aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung der Entstehung eines Schwarzmarkthandels ist der Kartenkauf pro Person auf maximal 10 Veranstaltungstickets beschränkt und kann für jede einzelne Veranstaltung auch noch weiter beschränkt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Veranstaltungstickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen, bzw. nur an Privatkunden und zur Privatnutzung weiterzugeben.

6.2

Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Veranstaltungstickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten, insbesondere jedes Weiterveräußern durch eine nicht autorisierte Vorverkaufsstelle. Dazu zählen ferner der Verkauf von Veranstaltungstickets zu überhöhten Preisen an Dritte sowie eine Versteigerung der Karten über eine Internetauktion mit Gewinnerzielungsabsicht.

6.3

Ein Verkauf von Veranstaltungstickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

6.4

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Verbote kann der Veranstalter vom Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Maximalhöhe von € 1.000,00 verlangen.

6.5

Desweiteren behält sich der Veranstalter vor, Personen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Zuwiderhandlungen gegen die Ziffern 6.1. bis 6.3 besteht, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern bzw. von dieser auszuschließen und zukünftig den Verkauf von Tickets zu verweigern.


7. Rückgabe von Tickets/ Erstattungen

7.1

Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen, für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.

7.2

Die Veranstaltung kann bis zu deren Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. In diesem Fall besteht lediglich ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte. Ein darüber hinaus-gehender (Ersatz) Anspruch kann nicht geltend gemacht werden.

7.3

Der Veranstalter behält sich zudem vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankungen von Künstlern, o. ä., auf andere Termine oder Orte zu verlegen.

Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Veranstaltungstermin- oder Ort verlegt, behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit.

Sollte aufgrund unvorhersehbarer Umstände der Bestuhlungsplan geändert werden, besteht kein Anspruch auf den auf dem Ticket ausgewiesenen Sitzplatz, sondern lediglich auf einen Sitzplatz in derselben Kategorie.

7.4

Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus oder wird auf einen anderen Termin verlegt, wird der Kartenpreis erstattet. Im Falle der Verlegung des Termins ist die Erstattung auf die Fälle beschränkt, in denen der Kunde den neuen Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen kann.

Die Erstattung des Kartenpreises ohne Gebühren erfolgt gegen Vorlage des Tickets im Original dort, wo das Ticket gekauft wurde.

Der Erstattungsanspruch erlischt wenn er nicht binnen zwei Wochen nach dem auf der Karte aufgedruckten Vorstellungstermin dort wo die Karte gekauft wurde, geltend gemacht wird.

7.5

Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause erfolgt. Falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt entsteht ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises nur, wenn der Abbruch vor Erreichen des ersten Drittels der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt.

Der Erstattungsanspruch erlischt wenn er nicht binnen zwei Wochen nach der betreffenden Aufführung gegenüber dem Veranstalter oder dem Vertriebspartner bei dem die Karte gekauft wurde, geltend gemacht wird.

7.6

Über die in den vorstehenden Absätzen geregelten Ansprüche auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.

7.7

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann.

Sollte der Veranstalter in den Witterungsumständen eine Gefahr für Körper und Gesundheit der Besucher, der Künstler oder des Personals und/oder sowie für sachliche Werte sehen, ist er berechtigt die Veranstaltung abzubrechen.

Der Veranstalter ist ferner dazu berechtigt, den Beginn der Veranstaltung aufgrund der Wetterverhältnisse zu verzögern oder Unterbrechungen vorzunehmen.

In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, aufgrund der Gefährdung von Open-Air bzw. Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder aufgrund sonstiger Gefahrensituationen besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.


8. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag; die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei Ansprüchen des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit des Kunden durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters.

Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher am Veranstaltungsort erleidet, haftet der Veranstalter nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.

9. Sonstiges

9.1

Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter, der Anweisung des Personals der Veranstaltungsstätte ist Folge zu leisten.

9.2

Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, Pyrotechnische Artikel (Fackeln, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen etc.), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie spitze Gegenstände und Gegenstände die sich als Wurfgeschosse eignen, insbesondere Flaschen und Dosen, sowie Schirme dürfen zu keiner Veranstaltung mit sich geführt werden.

9.3

Tiere dürfen zu den Veranstaltungen nicht mitgebracht werden.

9.4

Besucher unter 18 Jahren unterliegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

9.5

Tonbandgeräte, Film-, Foto- und Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt werden oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Foto- bzw. Videofunktionen.

Aufnahmen in jedweder Form sind untersagt- jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

9.6

Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 9.3 sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter dazu berechtigt, Aufnahmegeräte sowie Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung zu verwahren.

Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat, ferner eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat, das Ton- und Bildmaterial nicht gewerblich zu nutzen.

9.7

Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

Auch Personen, die den Kartenverkauf behindern oder belästigen, können von dem Veranstaltungsort verwiesen werden.

10. Ton- und/oder Bildaufnahmen des Veranstalters

Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtige Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde unwiderruflich damit einverstanden, dass er eventuell in Wort und Bild aufgenommen wird, und die Aufzeichnung ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitetund öffentlich wiedergegeben werden dürfen.

11. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

Sofern der Kunde bei der Reservierung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote des Veranstalters informiert.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

12.2

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögens handelt.

12.3

Diese AGB geben das Vereinbarte erschöpfend wieder. Weitere Individualabreden, mündlich oder auch sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszwecks unter Zugrundelegung des von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.

 


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